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Als Rechtsanwältin mit dem Titel Fachanwältin für FAMILIENRECHT bin ich verpflichtet jährlich 15 Fortbildungspflichtstunden zu absolvieren. Hinzu kommt, dass ich durch die vielen Fälle und Beratungen die verschiedensten Fallgestaltungen erlebe und Ihnen manchmal gern die Ein oder Andere "Lessons Learned" - "wie vermeide ich es für mich selbst", vorstellen möchte. Seien Sie gespannt es ist immer wieder etwas NEUES und vielleicht auch grad hilfreich für SIE. 


Als Notarin muss ich immer auf dem neusten Stand der Rechtsprechung sein und informiere hier gern über die neusten Entwicklungen


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08.01.2024

Gesellschaft bürgerlichen Rechts ab 1.1.2024

Ab dem 1.1.2024 ist Ihre GbR registerfähig. Das heisst Sie können Ihre GbR im Gesellschaftsregister registrieren lassen. Allerdings ist zu beachten, dass diese nur gelöscht werden kann, wenn eine Liquidation zuvor erfolgt ist. Also, ACHTUNG!
Nimmt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts an einer Beurkundung teil ab dem 01.1.2024, dann ist VOR der Beurkundung die Eintragung der GbR im Gesellschaftsrechtsregister erforderlich.

Frage 1: Besteht eine Pflicht zur Registrierung? Grundsatz: NEIN!
Ausnahme:
a. GbR erwirbt oder veräußert Immobilie oder Geschäftsanteile, dann muss die GbR zuvor im Gesellschaftsregister eingetragen werden. Die eingetragene GbR heisst dann "eGbR".
b. GbR ist bereits im Handelsregister oder Grundbuch eingetragen und ihr Bestand ändert sich, dann muss die GbR ab dem 1.1.2024 im Gesellschaftsregister registriert werden.
Bei Fragen rund um diese Thema, berate ich Sie gern.



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