Scheidung

 

In Deutschland benötigt man für die Scheidung einer Ehe einen gerichtlichen Antrag durch einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Ablauf des Trennungsjahres. Eine gerichtliche Überprüfung einer Zerrüttung erfolgt dementgegen nicht mehr, wenn Scheidungsanträge drei Jahre nach Trennung eingereicht werden. Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres kommt nur in bestimmten Härtefällen in Betracht.


Mit dem Scheidungsantrag wird grds. auch die Durchführung des Versorgungsausgleichs, also ein Ausgleich aller während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, durchgeführt. 


Folgeanträge können hinsichtlich des Ehegatten-, Kindesunterhalts und Zugewinn sowie Sorge- und Umgang gestellt werden. 



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